Schnell wird eine Nummer im Netz rausgesucht, angewählt und minutenlang mit einer „Für Elise“ melodischen Warteschleife gehadert, um anschließend wohlmöglich noch aus der Leitung geworfen zu werden.
Ah…doch nicht! Ein Tuten!
Der Kundenservice? Nein der Sprachcomputerassistent!
“Um ihr Anliegen spezifischer bearbeiten zu können, wählen Sie eines der folgenden Optionen“
Durch das Menükarussell hindurchgesprochen, wird`s endlich interessant.
Ein Mitarbeiter des Kundenservices meldet sich mit holpriger Begrüßung und fragt, was er denn tun kann.
Man beginnt seine Geschichte dem Mitarbeiter zu schildern und im besten Fall endet das Gespräch zu unserer Zufriedenheit.
Alles schön und gut, aber die Realität sieht ein wenig anders aus.
Ein bekanntes Beispiel hierzu:
Hat man sich bei seinem Telekommunikationsanbieter durch eine telefonische Beschwerde eine Gutschrift aushandeln können, der Mitarbeiter diese Gutschrift jedoch nicht im System vermerkt hat, dann muss man die ganze Beschwerde und das, was sich aus dem Telefonat mit dem Mitarbeiter, der einst die Gutschrift zugesichert hatte, einem neuen Mitarbeiter antragen.
Je nachdem, wie der neue Mitarbeiter auf den Sachverhalt reagiert, muss man entweder erneut seinen gesamten Sachverhalt plus die hinzugetretenen neuen Ereignisse einem neuen Mitarbeiter antragen oder man hat das Glück auf einen reibungslosen weiteren Verlauf und damit die Erstattung der Gutschrift.
Wenn man Pech hat, dann bestreitet vielleicht der Mitarbeiter sogar, dass Gutschriften erteilt worden sind und verleugnet jegliches Telefonat.
Wenn man so richtig Pech hat, dann passiert es schon mal, dass das Gespräch mittendrin abbricht, weil der Mitarbeiter mit der Situation überfordert ist oder einfach keine Lust zum Debattieren hat.
Also, dann nochmal alles von vorne!
Belässt man das Ganze mit dem ungeklärten Erstanliegen und hakt die Sache gänzlich ab, dann hat man nur unnötig Energie verschwendet und an einem unlustigen Zeitvertreib beigewohnt.
Liegt aber wahrscheinlich nicht im Sinne des Erfinders!
Wenn aber sensible Inhalte, wie Kündigungen, Vertragsgestaltungen, Beschwerden, Mängelanzeigen etc. Gegenstand des Telefonats sind, könnte sich das Abhacken als unmöglich erweisen.
Letztlich aber ist es egal, was der Inhalt des Anrufes ist, weil es anschließend immer schwierig sein wird den Inhalt eines Telefonats nachweisen oder sich gar darauf berufen zu können.
Insbesondere wird es schwierig zu beweisen sein, dass ein Mitarbeiter bestimmte Inhalte zugesichert und wichtige Vertragsinhalte ausgeführt, bestätigt, gekündigt etc. hat.
Und seien wir doch mal ehrlich:
Wer hat denn schon Zeit und Lust sich den ganzen Tag mit irgendwelchen Kundenservicemitarbeitern, Warteschleifen und Sprachcomputerassistenten rumzuschlagen?
Rechnet man die gesamte Zeit, die man mit Nummer raussuchen, anwählen, Warteschleifen, Sprachcomputerassistenten und mehrfachen Erklärungen verbringt, kommt man je Anliegen sicherlich auf ca. 30 – 45 Minuten und das teilweise sogar ohne Erfolg.
Bei 3 solcher Anliegen täglich würde man ca. 2 Std nur mit nervenaufreibenden Telefonaten verbringen.
Auch das kann nicht im Sinne des Erfinders sein!
Insofern ist es produktiver und ratsamer, wenn man sein Anliegen auf dem schriftlichen Weg klärt.
Grundsätzlich erhält man dann auch eine schriftliche Rückmeldung, worauf man sich bei weiteren Korrespondenzen stets beziehen kann.
Also, nicht lange mit irgendwelchen Telefonaten verbringen, lieber das Anliegen in einem Schriftsatz formulieren und dem Empfänger zusenden.
Dies und noch vieles mehr erörtern wir in unseren nächsten Beiträgen.
Eure WIGEDIS_ Redaktion
Erzähle uns Dein Anliegen und unsere Experten erstellen daraus kompetente Schriftsätze
🍪 Cookie Einstellung 🍪
Um unsere Webseite stabil zu gestalten, setzen wir technische Cookies ein, zu welchem wir Deine Einwilligung nicht bedürfen. Neben technischen Cookies setzen wir und unsere Drittanbieter auch Cookies zu Marketing- & Analysezwecken ein, die Deiner Zustimmung bedürfen. Das Setzen dieser Cookies erfolgt tatsächlich erst nachdem Du uns Deine Einwilligung erteilt hast, nicht jedoch bereits beim Aufruf unserer Webseite. Klickst Du auf den Button "Einwilligen" werden Cookies zu Marketing- & Analysezwecken gesetzt. Klickst Du auf den Button "Nicht Einwilligen" werden keine Cookies zu Marketing- und Analysezwecke gesetzt.
Widerruf:
Deine Einwilligung kannst Du jederzeit mit Wirkung für die Zukunft hier in unserem Cookiebanner widerrufen.
Für die reibungslose und stabile Benutzung unserer Webseite verwenden wir technische Cookies, die keiner Zustimmung Deinerseits bedürfen.
Wir danken Dir für Dein Verständnis.
Neben den technisch notwendigen Cookies, setzen wir auch Cookies zu Marketing- & Analysezwecken unter der Rechtsgrundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO ein:
Marketing Cookies helfen uns, Dir interessengerechte Werbung anzuzeigen und unseren Bekanntheitsgrad zu erweitern. Beim Besuch einer anderen Webseite wird der Cookie Deines Browsers wiedererkannt und Dir auf Grund, der in diesem Cookie gespeicherten Informationen ausgewählte Werbung angezeigt. Diese Cookies werden nur aktiviert, wenn Du Deine Einwilligung hierzu abgibst (Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO und § 25 TTDSG).
Analyse Cookies helfen uns die Reichweite unseres eigenen Angebots zu messen. Durch den gesetzten Cookie können wir u.a. nachverfolgen, welche Webseite vor dem Aufruf unserer Webseite besucht und wie unsere Webseite genutzt wurde. Wir nutzen diese Daten, um u.a. durch Auswertungen, der von uns durchgeführten Kampagnen unsere Webseite zu optimieren. Diese Cookies werden nur aktiviert, wenn Du Deine Einwilligung hierzu abgibst (Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO und § 25 TTDSG).
Du kannst Deine Einwilligung jederzeit ohne Angaben von Gründen und mit Wirkung für die Zukunft in der "Cookie Consentbar" im unteren rechten Webseitenrand widerrufen, indem Du die entsprechenden Schieberegler deaktivierst.
Für die reibungslose und stabile Benutzung unserer Webseite verwenden wir technische Cookies, die keiner Zustimmung Deinerseits bedürfen.
Wir danken für Dein Verständnis.
Marketing-Cookies helfen uns, Dir interessengerechte Werbung anzuzeigen. Beim Besuch einer anderen Webseite wird der Cookie Deines Browsers wiedererkannt und Dir auf Grund, der in diesem Cookie gespeicherten Informationen ausgewählte Werbung angezeigt. Diese Cookies werden nur aktiviert, wenn Du Deine Einwilligung hierzu abgibst (Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO und § 25 TTDSG).
Analyse-Cookies helfen uns die Reichweite unseres eigenen Angebots zu messen . Durch den gesetzten Cookie können wir u.a. nachverfolgen, welche Webseite vor dem Aufruf unserer Website besucht und wie unsere Webseite genutzt wurde. Wir nutzen diese Daten, um u.a. durch Auswertungen, der von uns durchgeführten Kampagnen unsere Webseite und unsere Leistungen zu optimieren. Diese Cookies werden nur aktiviert, wenn Du Deine Einwilligung hierzu abgibst (Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. a) und DSGVO § 25 TTDSG).