Wigedis
Wir geben`s Dir schriftlich

Was bedeutet die Redensart „ich geb’s Dir schriftlich“ ?

März 18, 2022

Was bedeutet eigentlich die deutsche Redensart „ich geb´s Dir schriftlich“?

Aber was bedeutet die Redensart „ich geb´s Dir schriftlich“ und wann benutzen wir das überhaupt? 

In vielen Gesprächen, egal ob privater oder geschäftlicher Natur, hört man schon mal den einen oder anderen sagen: „Ich geb´s Dir schriftlich“. Wenn man darauf achtet, dann erfolgt diese Redensart immer dann, wenn die Echtheit einer Aussage bekräftigt werden soll.  

Warum eigentlich?

Es soll quasi eine Art Garantie über den Wahrheitsgehalt einer Aussage übernommen wird, um jegliche Zweifel an der Echtheit einer Aussage auszuräumen.

Et voilà!

Und so einfach könnten wir doch unwahre Fakten, in wahre Fakten umwandeln.

Das wär´s ja noch…

Wäre es so einfach, würden sich jegliche Gerichtsprozesse verkürzen oder gar vermeiden lassen. Als Beweisgrundlage würden sich die  Alle Parteien im Gerichtsaal einfach auf das Gesagte berufen und dieses mit der „Wahrheitsgarantie“ untermauern.

Fertig wäre die Wahrheit!

Nun ja, es könnte ziemlich schwierig mit dem Wahrheitsgehalt einer Aussage werden- selbst mit der Übernahme einer „Wahrheitsgarantie“, falls der eine oder andere Angeklagte den Nachnamen „Baron von Münchhausen[1] tragen sollte;-).

Spaß beiseite.

Nunja, so einfach geht das nicht. Es gibt schließlich auch die Konstellation „Aussage gegen Aussage“. Bei dieser  zwickmühlenartigen Situation kann der Beweis von keiner Partei erbracht werden.

Aus diesem Grunde haben wir uns entschieden und das sogar Global gesehen, dass der Wahrheitsgehalt einer Aussage sich überwiegend nur über ein schriftliches Dokument oder einer Urkunde bekräftigen lässt. 

Nicht aber durch einen Satz:

„ich geb´s Dir schriftlich“.

Fakt ist, dass dem gesprochenen Wort der Dokumentations- und Beweiswert fehlt. 

Wir halten daher fest:

Die  Redensart „ich geb´s Dir schriftlich“ ist keine echte Wahrheitsgarantie.

Sollte es sich in einem Gespräch doch um einen beweiswürdigen Inhalt handeln, sollte unmittelbar im Anschluss des Gesprächs eine schriftliche Fixierung hinterher folgen.

Beispielsweise könnte man unmittelbar nach einem Telefonat dem Gesprächspartner eine E-Mail oder ein Schreiben postalisch oder per Fax senden und sich darin auf das Telefonat beziehen, indem der Inhalt des Gesprächs noch einmal kurz wiedergeben wird.

Im Zweifel kann man sich dann nämlich auf dieses Gespräch berufen. Sollte das Gegenüber dann das Gespräch abstreiten, legt man ganz einfach die E-Mail oder den Schriftsatz vor.

Check!

Zur absoluten Sicherheit fordert ihr den Empfänger am besten sogar dazu auf, den Erhalt Eurer E-Mail oder Schriftsatzes zu bestätigen.

Dann seid Ihr absolut safe. 

Schriftliche Fixierungen finden wir häufig in Form von Schriftsätzen. Gleich, ob es die Behörde, Anwälte, der Vermieter oder die Krankenkasse  ist. Es wird fast immer in schriftlicher Form kommuniziert.

Also nicht vergessen: Für die die Glaubhaftmachung des gesprochenen Wortes, dringend eine schriftliche Fixierung nachreichen. 

Safe ist Safe 😉   

Im Übrigen:

Die Redensart „Darauf gebe ich Dir Brief und Siegel“  hat denselben Grundgehalt wie „ich geb’s Dir schriftlich“.

Dies und noch vieles mehr erörtern wir in unseren nächsten Beiträgen.

Eure WIGEDIS_ Redaktion


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