1. Die Bedeutung von Fristen
In den meisten Verträgen sind Kündigungsfristen festgelegt, die von den Parteien einzuhalten sind. Diese Fristen sind entscheidend für die Wirksamkeit einer Kündigung. Es kommt nicht darauf an, wann das Schreiben verfasst wurde, sondern wann es beim Vertragspartner eintrifft und dieser unter normalen Umständen von seinem Inhalt Kenntnis erlangen kann. Es ist wichtig, die in den Verträgen oder Gesetzen festgelegten Kündigungsfristen genau zu beachten, um rechtzeitig zu handeln.
2. Empfangsbedürftige Willenserklärungen
Bei empfangsbedürftigen Willenserklärungen, wie beispielsweise Kündigungs- oder Rücktrittserklärungen, ist es erforderlich, dass das Schreiben beim Empfänger tatsächlich zugeht. Unter normalen Umständen kann davon ausgegangen werden, dass der Brief im Briefkasten des Empfängers landet und dieser ihn innerhalb weniger Tage öffnen und lesen kann. Die regelmäßige Leerung von Geschäftsbriefkästen erfolgt fast immer täglich, außer an Sonn- und Feiertagen. Bei Ferienwohnungen hingegen kann nicht von einer regelmäßigen oder zeitnahen Leerung ausgegangen werden.
3. Nicht empfangsbedürftige Willenserklärungen
Bei nicht empfangsbedürftigen Willenserklärungen, wie beispielsweise Testamentserstellung, Auslobung oder Eigentumsaufgabe, ist lediglich die Abgabe des Schreibens in den Rechtsverkehr von Bedeutung. Diese Schreiben müssen nicht vom Empfänger „empfangen“ werden. In diesem Artikel konzentrieren wir uns jedoch ausschließlich auf empfangsbedürftige Willenserklärungen wie Kündigungserklärungen.
4. Der richtige Versand
Beim Versand empfangsbedürftiger Schreiben ist es wichtig, die Fristen im Auge zu behalten und das geeignete Versandmittel zu wählen. Wenn eine Frist beispielsweise in zwei Tagen abläuft, ist es sinnlos, das Schreiben noch per Post zu versenden, da die Gefahr besteht, dass es zu spät oder gar nicht ankommt und die Frist nicht mehr eingehalten werden kann. In solchen Fällen ist es ratsam, das Schreiben zunächst per Fax an den Empfänger zu senden und den Faxbeleg sorgfältig aufzubewahren. Dies dient im Streitfall als Nachweis, dass das Schreiben fristgerecht beim Empfänger eingegangen ist.
5. Ein weiterer Weg ist der Versand per Einwurfeinschreiben
Hierbei erfolgt die Zustellung in den Briefkasten des Empfängers, und der Postbote bestätigt dies mit seiner Unterschrift. Dadurch ist der Zugang des Schreibens nachweisbar. Die Verwendung von Einschreiben mit Rückschein hingegen kann problematisch sein, da der Empfänger das Schreiben bewusst ablehnen oder nicht bei der Post abholen könnte.
Bei kurzen Fristen und bei Empfängern in der Nähe kann das Schreiben auch persönlich in den Briefkasten des Empfängers eingeworfen werden. Dabei ist es wichtig, den Einwurf unter Zeugen zu protokollieren, um im Streitfall einen Nachweis zu haben.
Fazit
Der korrekte Versand von Schreiben im Rechtsverkehr ist von großer Bedeutung, um Fristen einzuhalten und den Zugang sicherzustellen. Es ist entscheidend, die jeweiligen Kündigungsfristen zu beachten und das passende Versandmittel zu wählen. Fax und Einwurfeinschreiben können dabei hilfreiche Optionen sein, um den Zugang nachzuweisen. Im Streitfall ist es wichtig, über dokumentierte Beweise zu verfügen. Achte stets darauf, dass Fristen und Zugänge von Briefsendungen gewahrt sind und nachweisbar bleiben.