Die Bedeutung des korrekten Versands von Schreiben: Fristwahrung und Zugangssicherheit
Im Rechtsverkehr gibt es kaum etwas Wichtigeres als den korrekten Versand von Schreiben, insbesondere wenn es darum geht, dem Empfänger wichtige Informationen mitzuteilen. Oftmals hängen Briefsendungen mit Fristen zusammen und lösen bestimmte Ansprüche für und gegen den Absender oder Empfänger aus. In diesem Blogbeitrag möchten wir aufzeigen, wie wichtig es ist, die richtige Vorgehensweise beim Versand von Schreiben zu beachten, um Fristen einzuhalten und den Zugang sicherzustellen.
1. Die Bedeutung von Fristen
In den meisten Verträgen sind Kündigungsfristen festgelegt, die von den Parteien einzuhalten sind. Diese Fristen sind entscheidend für die Wirksamkeit einer Kündigung. Es kommt nicht darauf an, wann das Schreiben verfasst wurde, sondern wann es beim Vertragspartner eintrifft und dieser unter normalen Umständen von seinem Inhalt Kenntnis erlangen kann. Es ist wichtig, die in den Verträgen oder Gesetzen festgelegten Kündigungsfristen genau zu beachten, um rechtzeitig zu handeln.
2. Empfangsbedürftige Willenserklärungen
Bei empfangsbedürftigen Willenserklärungen, wie beispielsweise Kündigungs- oder Rücktrittserklärungen, ist es erforderlich, dass das Schreiben beim Empfänger tatsächlich zugeht. Unter normalen Umständen kann davon ausgegangen werden, dass der Brief im Briefkasten des Empfängers landet und dieser ihn innerhalb weniger Tage öffnen und lesen kann. Die regelmäßige Leerung von Geschäftsbriefkästen erfolgt fast immer täglich, außer an Sonn- und Feiertagen. Bei Ferienwohnungen hingegen kann nicht von einer regelmäßigen oder zeitnahen Leerung ausgegangen werden.
3. Nicht empfangsbedürftige Willenserklärungen
Bei nicht empfangsbedürftigen Willenserklärungen, wie beispielsweise Testamentserstellung, Auslobung oder Eigentumsaufgabe, ist lediglich die Abgabe des Schreibens in den Rechtsverkehr von Bedeutung. Diese Schreiben müssen nicht vom Empfänger “empfangen” werden. In diesem Artikel konzentrieren wir uns jedoch ausschließlich auf empfangsbedürftige Willenserklärungen wie Kündigungserklärungen.
4. Der richtige Versand